Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Grüngutsammelplatz“

19.07.2021
Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Röllbach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Grüngutsammelplatz“ auf der Teilfläche Flur-Nr. 1193, Gemarkung Röllbach, i. d. F. vom 17.März 2021 gem. § 6 Abs. 1 BauGB

Mit dem Bescheid vom 09.06.2021, Nr. 51-6100-FNP-9-2021-1 hat das Landratsamt Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röllbach im Bereich des "Grüngutsammelplatzes" auf der Teilfläche Flur-Nr. 1193, Gemarkung Röllbach genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Röllbach, Kirchgasse 10, in Röllbach,

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:15 Uhr – 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

 

Unbeachtlich werden demnach

 

1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes

3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Röllbach, 14.07.2021

Gez. Michael Schwing

1. Bürgermeister

Kategorien: Röllbach

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